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Eltern- und Förderverein

Eltern- und Förderverein

Am 6. November 2017 wurde ein neuer Vorstand auf der Jahresmitgliederversammlung des Eltern- und Fördervereins der Janusz-Korczak-Schule gewählt.

Im Dezember 2017 erhielt der EFV eine sehr, sehr großzügige Belegschaftsspende von VW in Höhe von 8.800 Euro zweckgebunden für die Anschaffung einer mobilen Rolli-Schaukel und für Fahrzeuge zur Verkehrserziehung.

Bei der Spendenübergabe im hannoverschen VW-Werk sagten
Maik, Kim Noah und Herr Meusel aus der Klasse S1 und unser Vorsitzender Herr Ahlhelm

Danke!!!

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Foto: scheffen.de

Aktuell nutzen die Schülerinnen und Schüler in Bredenbeck und Springe schon mit viel Freude und Begeisterung die bislang eingetroffenen Kettcars mit Anhängern, die Laufräder und die mobile Rolli-Schaukel.

Ziel und Leistung des Fördervereins

Der Eltern- und Förderverein ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Arbeit der Janusz-Korczak-Schule finanziell zu fördern, wenn keine oder nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Dies wird erreicht durch:

  • Ergänzung der Schulausstattung
  • Unterstützung und
  • Projektförderung

Verwendungszwecke

Die vielschichtigen Leistungen des Vereins sind wichtig für das Schulleben und nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. So zahlt(e) bzw. ermöglicht(e) der Verein auch:

  • Die Providerkosten dieser Homepage
  • Bei Bedarf Reparaturen, z.B. am Krökeltisch oder der Rollischaukel
  • Mitgliedsbeitrag an den Bundesverband für Fördervereine um bei Veranstaltungen versichert zu sein
  • Den Beitrag an das Schulbiologiezentrum in Hannover (Ergänzung von Unterrichtsmaterial oder Seminaren im Bereich Biologie)
  • Die Jubliäumszeitung in 2008 durch Spenden an den Verein
  • Die Ergänzung der Klassenerstausstattung
  • Kosten für das alljährliche Frühstück der Busfahrer
  • Therapiematerial (z.B. Spielmaterial)
  • Bei Bedarf die Eintrittsgelder für Schulhelfer, damit Besuche der Klassen z.B. im Zoo oder Theater möglich werden
  • Maßgefertigte Polster und Ausstattung für den Snoezelraum
Zuwendungen und Kontoverbindung

Der Eltern- und Förderverein der Janusz-Korczak-Schule, Förderschule geistige Entwicklung, Springe e.V. hat am 25.06.2018 einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid erhalten und ist berechtigt zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden.

Als Nachweis der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für die Steuererklärung beim Finanzamt ist bei Beiträgen bis 200 € der Kontoauszug ausreichend.

Unsere Kontoverbindungen
Bank Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen
BIC GENODEF1PAT
IBAN DE60 2519 3331 0815 8622 00
Bank Sparkasse Hannover
BIC SPKHDE2HXXX
IBAN DE62 2505 0180 3000 0084 86
Vorstand und Kontakt des Fördervereins

Bei der Jahresmitgliederversammlung 2018 wurde ein neuer Vorstand gewählt:

1. Vorsitzende: Nadin Uschner
2. Vorsitzende: Bianca Samsunlu
Schriftführerin: Natalie Tegtmeier
Kassenwart: Bernd Motschek

Den Vorstand des Fördervereins können sie wie folgt erreichen:

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Postanschrift:
Eltern- u. Förderverein
Auf dem Bruche 8
31832 Springe

Bitte nutzen sie ggfs. die Formblätter, die Sie nachfolgend herunterladen können.

Satzung des Fördervereins

Beschlossene Änderungsfassung vom 22.09.2016
Tag der Eintragung beim Amtsgericht Hannover 06.04.2017
(Änderungen zur Satzung von 2008: unter § 2, § 6, § 9)

§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen "Eltern- und Förderverein der Janusz-Korczak-Schule, Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung Springe e.V." und hat seinen Sitz in Springe.

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach seiner Eintragung den Namen "Eltern- und Förderverein der Janusz-Korczak- Schule, Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung Springe e.V.."

§2 Aufgaben

Der Elternverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, sowie der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Janusz-Korczak-Schule, Förderschule Geistige Entwicklung in Springe zur Verwirklichung von o.g. steuerbegünsigten Zwecken. Daneben kann der Verein seinen Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen durch die Ausrichtung von Veranstaltungen (Basteltreffen, Basar, Kaffeetafel etc.), die Durchführung einer Tombola sowie das gelegentliche Betreiben eines Markt- oder Infostandes (Weihnachtsmarkt etc.).

Der Verein will das Gefühl der Zusammengehörigkeit zwischen Schule, Eltern, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule erhalten und fördern, zur Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse beitragen und die Schule in ihren unterrichtlichen und erzieherischen Bestrebungen unterstützen.

§3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden, der den Vereinszwecken dienen will. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Erklärung erworben. Austrittserklärungen müssen ebenfalls schriftlich erfolgen. Ein Austritt ist nur nach Ablauf einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amts- periode aus, so nimmt die nächste Mitgliederversammlung die Neuwahl vor; in dringenden Fällen kann der Vorstand bis dahin das Amt kommissarisch besetzen.

Der Vorstand kann solche Mitglieder aus dem Verein aus- schließen, die gegen die Vereinsziele verstoßen oder trotz dreimaliger Aufforderung mit der Beitragszahlung sechs Monate in Rückstand bleiben.

§4 Höhe und Verwendung der Beiträge

Jedem Mitglied bleibt es überlassen, einen seiner wirtschaftlichen Lage angemessenen höheren Beitrag zu entrichten. Der Jahresbeitrag beträgt jedoch mindestens 12,-- €. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres. Eine Beitragserhöhung kann nur durch die Hauptversammlung beschlossen werden.

Die Beiträge und sonstige Einnahmen des Vereins sollen in erster Linie verwendet werden für: Anschaffungen von Gegenständen, Unterstützung von Schulveranstaltungen, Schulungen und Zuschüsse bei Klassenfahrten für die der Schule keine Haushaltsmittel zu Verfügung stehen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Verein ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Über die zweckmäßige Verwendung der Einnahmen im Rahmen dieser Richtlinien entscheidet der Vorstand.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer.

Alle Vorstandsmitglieder müssen Mitglied des Vereins sein. Gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind die Mitglieder des Vorstandes. Je zwei von ihnen können gemeinsam den Verein vertreten. Der erste Vorsitzende sowie der Kassenwart sind einzeln bevollmächtigt, die Bankgeschäfte des Vereins durchzuführen.
Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitglieder-versammlung jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Die Vorstandsmitglieder führen die Geschäfte des Vorstandes nach Ablauf ihrer Wahlzeit weiter bis zur Neuwahl durch die Mitgliederversammlung. Die Vorstandsmitglieder üben ihr Amt als Ehrenamt aus.

Zu den Vorstandssitzungen können der Schulleiter und zwei vom Lehrerkollegium gewählte Vertreter eingeladen werden. Soweit sie nicht dem Vorstand angehören, haben sie nur eine beratende Stimme.

Die Sitzungen des Vorstandes werden vom 1. Vorsitzenden oder von seinem Stellvertreter einberufen. Über alle Sitzungen des Vorstandes ist ein Ergebnisprotokoll zu führen.

§6 Mitgliederversammlung

In der Regel beruft der Vorstand die Mitgliederversammlung ein.

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom 1. Vor- sitzenden oder einem Stellvertreter, mindestens einmal jährlich per Post oder E-Mail an alle Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es die Interessen des Vereins erfordern, insbesondere dann, wenn dies von wenigstens 1/3 der Mitglieder beim Vorstand schriftlich beantragt wird.

Die Einladung zu den Versammlungen soll mindestens 6 Tage vor der Versammlung zugehen. Jede ordnungsgemäß einbe-rufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.

Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Stimmenzahl von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. In allen übrigen Angelegenheiten entscheidet einfache Stimmenmehrheit.

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

  • Entgegennahme der Berichte,
  • Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
  • Wahl der Kassenprüfer,
  • Entlastung des Vorstandes,
  • Entscheidung über grundsätzliche Aufgaben des Vereins, oder Satzungsänderungen, vorzeitige Abberufung von Vorstandsmitgliedern aus ihrem Amt,
  • Entscheidung über ungewöhnliche finanzielle Ausgaben, über Streitigkeiten und alle besonderen wichtigen Vereinsangelegenheiten.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, welche von dem Leiter der Versammlung und dem Schriftführer, gegebenenfalls von einem von der Versammlung zu bestimmenden Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§7 Wahlen und Abstimmungen

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Gewählt werden kann nur, wer anwesend und mit der Übernahme eines Amtes einverstanden ist, oder wenn ein schriftliches Einverständnis dazu vorliegt. Die Wahlen leitet ein Wahlvorstand, der vor der Wahl durch die Versammlung bestellt wird.

Wahlen erfolgen offen, wenn kein Einspruch erhoben wird. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist eine weitere Wahl durchzuführen, danach entscheidet das Los.

Die Durchführung aller Wahlen und ihr Ergebnis sind in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§8 Kasse und Vermögen

Die Kasse des Vereins wird vom Kassenwart verwaltet und geführt. Konten können nur bei öffentlichen Geldinstituten geführt werden. Die Kassenprüfer haben regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, die Kasse zu prüfen und dem Vorstand sowie der Mitgliederversammlung über das Ergebnis ihrer Prüfung zu berichten.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Das Vereinsvermögen verwaltet der Vorstand. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder und des Vorstandes beschränkt sich auf die festgelegten Beiträge.

§9 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Mitglieder-versammlung erfolgen. Dabei müssen mindestens 2/3 aller Mitglieder anwesend sein. Zur Beschlussfassung über die Auflösung ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich.

Sind in der Versammlung weniger als 2/3 der stimmberechtigen Mitglieder erschienen, so ist eine neue außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese beschließt dann mit einfacher Stimmenmehrheit ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder.

Das bei der Auflösung des Vereins vorhandene Vermögen geht auf die Region Hannover bzw. deren Rechtsnachfolger als öffentlicher Schulträger mit der Verpflichtung über, es für die Janusz-Korczak-Schule, Förderschule geistige Entwicklung in Springe, zu verwenden.

Das Gleiche gilt, wenn die Mitgliederversammlung eine Änderung des Vereinszwecks beschließt, die vom zuständigen Finanzamt nicht als gemeinnützig anerkannt wird.

Satzung als PDF